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Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 01. Juni 2017
Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfi el bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) enthält folgende Regelungen:
- Linearanpassung von 2,0 Prozent ab 01.03.2017 mindestens 75 Euro
- Linearanpassung von 2,675 Prozent ab 01.07.2018; (abweichend davon wird der Familienzuschlag bereits zum 01.03.2018 angepasst).
Besoldungstabelle A – ab 01.06.2017* (Monatsbeträge in Euro)
*Gültig ab 1. März 2016 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Juli 2016 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. November 2016 für die übrigen Besoldungsgruppen
Familienzuschlag – ab 01.06.2017* (Monatsbeträge in Euro)
*Gültig ab 1. März 2016 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Juli 2016 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. November 2016 für die übrigen Besoldungsgruppen
Besoldungstabelle B – ab 01.06.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.06.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.06.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.06.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag ab 01.06.2017 (Monatsbeträge in Euro)
Strukturzulage (§ 46 LBesGBW)*
* Gültig ab: 01.03.2017 für die BesGr. A 5 bis A 9, 01.05.2017 für die BesGr. A 10 und A 11, 01.06.2017 für die übrigen Besoldungsgruppen.