Besoldungstabellen für Beamte in Brandenburg ab 01.01.2018

 

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Brandenburg: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2018

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.

Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Das Land Brandenburg hat mit Verabschiedung des „Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg” eine Übertragung des Tarifabschlusses um, 0,5 Prozentpunkte - sowie weiterer 0,15 Prozentpunkte zur Übertragung des im Tarifbereich vereinbarten Mindestbetrages erhöht vorgenommen, so dass die Besoldung der Beamten wie folgt angepasst wurde:
- Linearanpassung von 2,65 Prozent abzgl. 0,2 Prozentpunkte: zum 01.01.2017
- Linearanpassung von 2,85 Prozent zum 01.01.2018.

Zudem wurde die Gewährung eines Attraktivitätszuschlages für alle Beamten und Richter, die im November in einem Dienstverhältnis stehen, vereinbart. Der Zuschlag soll betragen:
- 800 Euro für 2017 (wird gezahlt im November),
- 600 Euro im Jahr 2018,
- 400 Euro im Jahr 2019
- und 200 Euro im Jahr 2020.


Besoldungstabelle A – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Nach § 30 Abs. 2 S. 1 BbgBesG werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zum Grundgehalt feste Leistungsbezüge in Höhe von 688 Euro gewährt. Leistungsbezüge nach § 30 Abs. 1 S. 1, Nr. 3 BbgBesG, die für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung gewährt werden, bleiben bis zu einer Höhe von 300 Euro unberücksichtigt.

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)


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