Besoldungstabellen für Beamte des Landes Rheinland-Pfalz ab 01.01.2013

 

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Rheinland-Pfalz: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2013

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des
Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenzen für Besoldung und Versorgung übertragen. Der Landtag hat ein Gesetz zum „Finanziellen Dienstrecht“ beschlossen, das sich inhaltlich am Bundesbesoldungsrecht orientiert (u.a. Umstellung von Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen). Das Gesetz soll zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung beitragen. Die Beamtenbezüge sollen in den Jahren 2012 bis 2016 jeweils um 1 Prozent steigen (gestaffelt nach Besoldungsgruppen zum 01.01. bzw. 01.07.). Das Gesetz sieht eine Halbierung des Familienzuschlages der Stufe 1 (Verheiratetenanteil) sowie eine Anhebung des kindbezogenen Anteils vor.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger im Jahr 2013 erhöht.

Mehr Informationen unter www.besoldung-rheinland-pfalz.de  

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2013 bzw. 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

 

*) Gültig ab 1. Januar 2013 für BesO A, BesGr. R 1 und R 2, C 1 bis C 3 sowie W 1 und W 2 Gültig ab 1. Juli 2013 für BesO B, BesGr. R 3 bis R 9, C 4 sowie W 3 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 170,05 Euro**, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 333,76 Euro**.

**) Ein Betrag von 5,46 Euro ist für jedes Kind, für das dem Berechtigten in dem jeweiligen Monat Familienzuschlag der Stufe 2 und höher zusteht und gewährt wird, von einer Kürzung nach § 6 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes auszunehmen. 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)



 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2013 bzw. 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Rheinland-Pfalz finden Sie unter: www.besoldung-rheinland-pfalz.de

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