Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen ab 01. Januar 2018

 

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Sachsen – Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Januar 2018

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt, u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG und das BBesG mit Stand 31.08.2006. Sachsen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt hat, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt. Zudem erfolgte der Einbau der allg. Stellenzulage in die Besoldungstabelle. Bei den Verzahnungsämtern A 9 und A 10 erfolgte der Einbau entsprechend Nr. 27 Buchstabe b – Betrag des gehobenen Dienstes in der bis dahin gewährten Höhe. Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bis zur BesGr. A 9 erhalten ab 1.01.2014 eine nicht ruhegehaltfähige Strukturzulage von 33,90 Euro, die aber nicht an den Anpassungen teilnimmt.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
In Sachsen haben sich die Gewerkschaften mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen über die Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten verständigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Besoldung der sächsischen Beamten rückwirkend zum 01.01.2017 um 2,0 Prozent und ab 01.01.2018 um weitere 2,35 Prozent erhöht wird. Die Anwärterbezüge werden um jeweils 35 Euro zum 1. Januar in beiden Jahren angehoben. Daneben erhalten Beamte noch gewisse Einmalzahlungen – gestaffelt nach Beträgen und Besoldungsgruppen.

Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 152,69 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 402,59 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2018 (Monatsbeträge in Euro)


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