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Bremen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Das Land Bremen hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und zum 01.01.2014 das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in der Freien und Hansestadt Bremen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst.
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Bremen finden Sie unter www.besoldung-bremen.de
UT RUG 2020