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Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Dies wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen. Im Übrigen greift es auf das bewährte Besoldungssystem zurück, aber die Grundbesoldung sieht seit 01.08.2011 den Stufenaufstieg nach Erfahrung vor (statt Lebensalter). Zuletzt wurden die Bezüge zum 01.01.2012 angehoben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Bezüge für alle Besoldungsgruppen zum 01.07.2013 um 2 Prozent (zzgl. Sockelbetrag von 25 Euro) angehoben werden sollen. Zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015 sollen die Bezüge jeweils um weitere 2 Prozent steigen (auch für Anwärter). Leider liegen die neuen Tabellenwerte (2013 und 2014) noch nicht vor. Sobald wir über diese Werte verfügen, werden wir sie auf dieser Website einstellen.
Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,91 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 255,80 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 103,38 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,74 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter: www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de