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Mecklenburg-Vorpommern Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst (bis 2022 bleibt es beim Versorgungsabzug in Höhe von 0,2 Prozent). Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt..
Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)