Besoldungstabellen für Beamte in Sachsen-Anhalt ab 01.07.2014

 

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Sachsen-Anhalt: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2014

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Kompetenz wurde bislang dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, u.a. wurde der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund. Zuletzt wurden die Bezüge zum 01.01.2012 um 1,9 Prozent angehoben.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Mit dem Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 erfolgt eine zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses. Die Bezüge werden zum 01.07.2014 um 2,95 Prozent angehoben.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/sachsen_anhalt

Besoldungstabelle A – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,58 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 338,84 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.

Besoldungstabelle B – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – 01.07.2014


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