Besoldungstabellen für Beamte des Landes Rheinland-Pfalz ab 01.01.2014

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Rheinland-Pfalz: Besoldungstabellen ab 01. Januar 2014

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenzen für Besoldung und Versorgung übertragen. Der Landtag hat ein Gesetz zum „Finanziellen Dienstrecht“ beschlossen, das sich inhaltlich am Bundesbesoldungsrecht orientiert (u.a. Umstellung von Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen). Das Gesetz soll zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung
beitragen. Die Beamtenbezüge sollen in den Jahren 2012 bis 2016 jeweils um 1 Prozent steigen (gestaffelt nach Besoldungsgruppen zum 01.01. bzw. 01.07.). Das Gesetz sieht eine Halbierung des Familienzuschlages der Stufe 1 (Verheiratetenanteil) sowie eine Anhebung des kindbezogenen Anteils vor.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger im Jahr 2013 wieder um 19 Prozent erhöht.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/rheinland_pfalz

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5

Der Zuschlag nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erhöht sich a) für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,32 Euro b) für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 26,63 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,30 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,98 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 41 Abs. 5
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 102,60 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 108,91 Euro

Besoldungstabelle B – ab 01.07.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular


 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024