Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Akupunktur (Beihilfefähige Kliniken)

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Indikation von A bis Z: Akupunktur

Die Akupunktur, eine wichtige chinesische Heilmethode, wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und führenden Akupunkturgesellschaften für viele Krankheitsbilder empfohlen. In vielen Fällen ist die „Nadeltherapie" genauso wirksam, vielleicht sogar wirksamer, wie westliche Therapien. Grundsätzlich aber gilt: Akupunktur kann heilen, was gestört ist, sie kann aber nicht „reparieren", was bereits zerstört ist. Beispiel: Sie kann bei einer Gelenkerkrankung mit Knorpelschädigungen den Verlust des Knorpels nicht rückgängig machen, aber Akupunktur kann die damit verbundenen Schmerzen an Bändern, Muskeln oder der Gelenkkapsel deutlich verringern. Durch das kompetente Setzen der Nadeln schwillt das Gewebe ab, wird besser durchblutet, Gelenk und Muskulatur werden beweglicher und trainierbarer – der Schmerz lässt nach. Die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur nennt auf ihrer Internetseite Fälle, in denen Akupunktur helfen kann, z.B. bei akuten und chronischen Schmerzen, Erkrankungen des Bewegungsapparats, neurologischen Krankheiten, Erkrankungen der Atemwege, vegetativen Störungen, Sucht-, Haut- oder Augenkrankheiten, bei Allergien oder Erkrankungen des Verdauungssystems.

Quelle: OnlineBuch des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte: "Gesundheit von A bis Z"

Empfohlene Kliniken:

N.N.

 

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