Besoldungstabelle für Beamte der Besoldungsordnung A - West

Die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten bei Bund, Ländern und Gemeinden wird bisher durch die Besoldungsgesetze geregelt. Inzwischen können die Länder die Bezahlung ihrer Landesbeamten eigenständig festlegen. Die Gesetzesbindung entspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Besoldung orientiert sich nicht an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, sondern ausschließlich am übertragenen statusrechtlichen Amt. Beamtinnen und Beamte führen die Amtsbezeichnung des jeweils übertragenen Amtes. Sie sind in den Besoldungsordnungen A, B und C bzw. W und R ausgewiesen. Die Ämter in den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sind den Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 - in aufsteigender Reihenfolge - zugeordnet. Die Ämter des höheren Dienstes sind sowohl der Besoldungsordnung A (A 13 bis A 16 aufsteigend) als auch der Besoldungsordnung B (B 1 bis B 11) zugeordnet.

Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen und Vergütungen. Ferner gehören zur Besoldung auch sonstige Bezüge, z. B. die Sonderzahlung. Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in den neuen Bundesländern betragen seit 1.1.2004 92,5 Prozent der West-Besoldung, zum 1.1.2008 erfolgt für die Besoldungsruppen (BesGr) A 2 bis A 9 die 100-Prozent-Angleichung an das West-Niveau. Für die übrigen BesGr erfolgt dies erst zum 1.1.2010, wenn der Gesetzgeber vorher nichts anderes entscheidet.

Die aktuelle Besoldungstabelle der A-Besoldung für Beamtinnen/Beamte - West -

Aktuelle Besoldungstabellen für den Bund:

Besoldungstabellen für Bundesbeamte - gültig ab 1.1.2009


Hier die Besoldungstabellen aus den Vorjahren: 

Besoldungstabelle A West ab 01.08.2004.pdf


Unser Link-TIPP zu Besoldung und Einkommen: I www.besoldung-online.de


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