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Postnachfolgeunternehmen ab 01. April 2019
Für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es eigene Besoldungstabellen. Für den Bereich PNU wurden vor Jahren bei den Sonderzahlungen eigenständige – und vom Bund abweichende Regelungen – getroffen (bei den PNU erfolgte kein Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die Tabellen). Deshalb besteht dort die Sonderzahlung weiter. Die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger für die PNU werden – wie beim Bund auch – in drei Schritten angepasst (01.03.2018, 01.04.2019 und 01.03.2020).
Die Bezüge ab 01.04.2019 entnehmen Sie den u.a. Tabellen. |
Besoldungstabelle A – ab 01.04.2019 (Monatsbeträge in Euro)
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppe A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,67 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro.
Besoldungstabelle B – ab 01.04.2019 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.04.2019 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,31 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 393,57 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,84 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,69 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 116,44 Euro