Besoldungstabellen für Beamte in Bremen ab 01.07.2013

 

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Bremen: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2013

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Zuletzt erfolgte eine Anpassung zum 01.04.2012 um 1,9 Prozent zzgl. eines 17 Euro Sockels (bis A 11) und ab 01.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen (siehe Tabellenwerte auf dieser Seite).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Bei Beamten und Versorgungsempfängern bis einschl. BesGr A 10 steigen die Bezüge zum 01.07.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.07.2014 um 2,95 Prozent. Bei den BesGr A 11 und A 12 beträgt die Erhöhung zum 01.07.2013 ein Prozent. Alle übrigen Besoldungsgruppen erwartet eine Nullrunde.

Besoldungstabelle A – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro) .

Familienzuschlag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,51 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 1.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)c

Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr. 12 Abs. 1) – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Bremen finden Sie unter: www.besoldung-bremen.de  

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