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Hessen: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2013
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf für die Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2013/2014 vorgelegt (Drs. 18/7364). Danach ist eine Erhöhung zum 01.07.2013 um 2,8 Prozent und zum 01.04.2014 um weitere 2,8 Prozent vorgesehen (jeweils 0,2 Prozent fließen in die Versorgungsrücklage). Die für hessische Tarifkräfte vereinbarten Einmalzahlungen sollen nicht auf Beamte übertragen werden.
Besoldungstabelle A – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 103,30 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 321,87 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis
A 5 um je 5,86 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,32 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,60 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
*) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung.
Besoldungstabelle B – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Hessen finden Sie unter:www.besoldung-hessen.de