OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Niedersachsen: Besoldungstabellen ab 01. Juni 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Niedersachsen hat dies bislang dazu genutzt, das Bundesbesoldungsgesetz in Landesrecht zu überführen (mit marginalen Änderungen).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Mit dem Gesetz zur Anpassung von Besoldung und Versorgung für das Jahr 2013 wurden die Bezüge rückwirkend zum 01.01.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.06.2014 um weitere 2,95 Prozent erhöht.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/niedersachsen
Besoldungstabelle A – ab 01.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,67 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 289,34 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)