>>>Mehr Infos zur Besoldung im Saarland
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Saarland – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen. Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025 Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt: Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamten, Richter und VersE übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. |
Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Saarland findet man unter |
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 160,81 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 781,68 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 in Stufe 2 für das erste zu berücksichtigende Kind, in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 um je 17,42 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der BesGr. A 4 um 69,70 Euro, in der BesGr. A 5 um 46,47 Euro, in der BesGr. A 6 um 23,23 Euro. |
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Red 20250526