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Saarland: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01. Februar 2025

>>>Mehr Infos zur Besoldung im Saarland 

 


Saarland: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Saarland – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamten, Richter und VersE übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Saarland findet man unter
www.besoldung-saarland.de ➚ 

 

 

 

 

 
 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 160,81 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 781,68 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 6

in Stufe 2 für das erste zu berücksichtigende Kind, in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 um je 17,42 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der BesGr. A 4 um 69,70 Euro, in der BesGr. A 5 um 46,47 Euro, in der BesGr. A 6 um 23,23 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Saarland findet man unter

www.besoldung-saarland.de ➚  


 

 

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Red 20250526 

 

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