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Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG)
A. Problem und Ziel
Mit der Drucksache 19/13396 hatte sich der Deutscher Bundestag in der 19. Wahlperiode mit dem o.a. Gesetz befasst.
Das Besoldungsrecht, das Umzugskostenrecht und das Versorgungsrecht des Bundes müssen den geänderten Anforderungen an den öffentlichen Dienst besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung gerecht werden. Sich verändernde gesellschaftliche, rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen sowie der in vielen Bereichen entstandene Mangel an Fachkräften fordern zum Handeln auf.
CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 zu einem modernen und attraktiven öffentlichen Dienst bekannt, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgaben gut, zuverlässig und effizient erledigt. Eine verstärkte Nachwuchsgewinnung soll den Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe voranbringen.
Für die Bereiche der Bundeswehr sowie der Zollverwaltung wollen die Koalitionspartner die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht gestalten.
Für den Bereich der Bundeswehr sollen zugleich die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen Belastungen besser ausgeglichen werden.
Diese Ziele greift der vorliegende Gesetzentwurf auf.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht folgende zentrale Maßnahmen vor:
– strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen,
– Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und Personalbindung,
– Anpassung der Auslandsbesoldung an geänderte Rahmenbedingungen,
– Pauschalierung der Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung,
– Reform der Bundesbesoldungsordnung B,
– Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter,
– Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft,
– attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts,
– Verschiebung des Entnahmebeginns aus dem Versorgungsfonds des Bundes,
– Übertragung der rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht,
– Vereinfachung und Verbesserung der versorgungsrechtlichen Behandlung von Zeiten im öffentlichen Dienst zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Einrichtungen.
Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG)
I n h a l t s ü b e r s i c h t
Artikel 1 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation
Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Bundesumzugskostengesetzes
Artikel 8 Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
Artikel 9 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Altersgeldgesetzes
Artikel 12 Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 14 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhang 1 Zulagen
Anhang 2 Grundgehalt
Anhang 3 Familienzuschlag
Anhang 4 Anwärtergrundbetrag
Anhang 5 Zulagen
Red 20230802