Besoldungsgesetze der Länder

 

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Besoldungsgesetze der Länder 

Seit den Beschlüssen zur Föderalismusreform haben die Länder bei der Beamtenbesoldung eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Auf dieser Website finden Sie die jeweils aktuellen Besoldungstabellen des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen, der Bahn sowie der Länder.

 

Besoldungstabellen für Bundesbeamte

Landesbesoldungsgesetz von Baden-Württemberg 

Bayerisches Besoldungegsetz

Landesbesoldungsgesetz von Berlin

Brandenburgisches Besoldungsgesetz

Bremisches Besoldungsgesetz

Hamburgisches Besoldungsgesetz

Hessisches Besoldungsgesetz

Landesbesoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern 

Niedersächsiches Besoldungsgesetz

Landesbesoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

Landesbesoldungsgesetz von Rheinland-Pfalz

Saarländisches Beoldungsgesetz

Sächsiches Besoldungsgesetz

Landesbesoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein

Thüringer Besoldungsgesetz

 

Link-TIPP zur Besoldung: I www.besoldung-online.de I

 
Allgemeines
 

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.

Besoldungstabellen für Bundesbeamte bei der Umstellung durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz zum 01.07.2009 - Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A .2  1668  1707  1747  1777   1808  1839  1870  1901
 A .3  1735  1776  1817  1850  1883  1916  1949  1982
 A .4  1773  1822  1871  1910  1949  1988  2027  2063
 A .5  1787  1848  1897  1945  1993  2042  2090  2137
 A .6  1827  1898  1970  2025  2082  2137  2198  2251
 A .7  1922  1985  2068  2153  2236  2320  2383  2446
 A .8  2038  2114  2221  2329  2437  2512  2588  2663
 A .9  2206  2281  2399  2519  2637  2717  2798  2877
 A 10  2367  2470  2619  2767  2915  3018  3121  3224
 A 11  2717  2870  3022  3175  3280  3385  3490  3595
 A 12  2913  3094  3276  3457  3583  3707  3832  3959
 A 13  3416  3585  3755  3925  4042  4160  4277  4392
 A 14  3513  3732  3952  4171  4322  4474  4625  4777
 A 15  4294  4492  4643  4794  4945  5095  5245  5394
 A 16  4737  4967  5141  5315  5488  5663  5837  6009

 

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 17,79 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 7,76 Euro.


 

Ältere Versionen von Besoldungstabellen für Bundesbeamte:

Besoldungstabellen für Bundesbeamte - gültig ab 1.1.2009

 


 

Link-TIPP zur Besoldung:

www.besoldung-online.de

 


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