OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Sachsen – Besoldungstabellen ab 01. April 2014
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Sachsen hat diese Kompetenz dazu genutzt, das gesamte Beamtenrecht umfassend zu modernisieren. Das Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter wurde durch Erfahrungsstufen ersetzt. Zuletzt wurden die Bezüge der Beamten um 1,5 Prozent zum 01.01.2012 angehoben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Vorgesehen ist eine Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte bis BesGr A 9 zum 01.03.2013 sowie zum 01.04.2014.Ab BesGr A 10 zum 01.09.2013 und zum 01.04.2014. Die Anwärterbezüge werden um 50 Euro zum 01.03.2013 und um 2,95 Prozent zum 01.04.2014 erhöht. Zum 01.01.2015 kommen noch mal 25 Euro dazu.
Mehr Informationen unter www.besoldung-sachsen.de
Besoldungstabelle A – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 136,46 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 359,82 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.04.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Strukturzulage