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Sachsen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01. Februar 2025

>>>Mehr Infos zur Besoldung in Sachsen 

 

 

Sachsen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Sachsen – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

>>>Mehr Informationen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes

 

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VersE) übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Sachsen findet man unter

www.besoldung-sachsen.de ➚ . 

 

 

 

 

 

 

Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 271,90 Euro für das zweite zu berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen
ergeben sich durch Hinzurechnung von 773,59 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5

: in Stufe 2 für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,11 Euro
: ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 20,45 Euro 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Sachsen findet man unter

www.besoldung-sachsen.de ➚


 

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