
|
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Schleswig-Holstein (SHBesG)
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG): § 82 Einweisung in eine Planstelle, Ausweisung von Planstellen
Abschnitt VIII
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 82 Einweisung in eine Planstelle, Ausweisung von Planstellen
(1) § 49 Abs. 1 und 2 der Landeshaushaltsordnung gelten für die in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 genannten Dienstherren entsprechend.
(2) Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen für Beamtinnen und Beamte dürfen, soweit das dienstliche Bedürfnis es zulässt, auch mit Beamtinnen und Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe derselben oder einer anderen Laufbahn besetzt werden. Abweichend hiervon können Planstellen des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 auch mit Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 besetzt werden, wenn sie in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt werden oder sich darin zu bewähren haben.
![]() |
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle drei Ratgeber |