OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)
Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG): § 77 Höhe der vermögenswirksamen Leistung
Unterabschnitt 3
Vermögenswirksame Leistungen
§ 77 Höhe der vermögenswirksamen Leistung
(1) Die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlich 6,65 EUR.
(2) Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge nebst Familienzuschlag der Stufe 1 den Betrag von 971,45 EUR monatlich nicht erreichen, erhalten 13,29 EUR.
Red 20230907