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Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG): § 83 Anlagen
Abschnitt VIII
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 83 Anlagen
Die Anlagen 1 bis 10 sind Bestandteil dieses Gesetzes.
Red 20230907