Rheinland-Pfalz: Landesbesoldungsgesetz von Rheinland-Pfalz (LBesG): § 3 Bestandteile der Besoldung

 

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Landesbesoldungsgesetz von Rheinland-Pfalz (LBesG): § 3 Bestandteile der Besoldung

 

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Grundsätze

§ 3 Bestandteile der Besoldung

(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

1. Grundgehalt (§§ 22 und 23 Abs. 2 Satz 3, §§ 29 und 34 Satz 2, §§ 35 und 36 Satz 2),
2. Leistungsbezüge für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnungen A und B (§ 33),
3. Leistungsbezüge für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung W (§§ 37, 38),
4. Zuschläge, Zulagen und Vergütungen (§§ 41 bis 55),
5. Auslandsbesoldung (§ 56).

(2) Zur Besoldung gehören ferner die Anwärterbezüge (§§ 57 bis 62) als sonstige Bezüge.


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Red 20230901

 

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