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Besoldungsgesetz von Sachsen-Anhalt (LBesG LSA): § 20 Besoldungsordnungen A und B
Abschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsordnungen A und B
§ 20 Besoldungsordnungen A und B
Die Ämter der Beamtinnen und Beamten und ihre Besoldungsgruppen werden in den Besoldungsordnungen A - aufsteigende Gehälter - und B - feste Gehälter - (Anlage 1 ) geregelt, soweit in den Abschnitten 3 und 4 nichts Abweichendes geregelt wird. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage 4 ausgewiesen.
Red 20230907