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Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG): § 56 Andere Zulagen und Vergütungen
VIERTER TEIL
Zulagen, Zuschläge und Vergütungen
§ 56 Andere Zulagen und Vergütungen
Andere als die in diesem Teil geregelten Zulagen und Vergütungen dürfen nur gewährt werden, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bleiben unberührt.
Red 20230901