Hamburg: Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG): § 1 Geltungsbereich

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

>>>zur Übersicht des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HmbBesG)

 

Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG): § 1 Geltungsbereich

 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der

1. Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbeamtinnen und Landesbeamte),

2. Beamtinnen und Beamten der der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (Körperschaftsbeamtinnen und Körperschaftsbeamte),

3. Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg.

Ausgenommen sind

1. Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und
2. ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter.

(2) Auf die Beamtinnen und Beamten der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände findet das Gesetz keine Anwendung.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230831

mehr zu: Hamburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024