Hamburg: Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG): § 31 Besoldungsordnung W

 

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Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG): § 31 Besoldungsordnung W

 

Unterabschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen, Professoren,
Juniorprofessorinnen, Juniorprofessoren,
hauptberufliche Leiterinnen, hauptberufliche Leiter und
Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 31 Besoldungsordnung W

Die Ämter der Professorinnen, Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren und ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung W (Anlage IV) geregelt. Die Grundgehaltssätze sind in der Anlage VI ausgewiesen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, die nicht Professorin oder Professor sind, soweit ihre Ämter nicht Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A und B zugewiesen sind.


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Red 20230831 

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