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Landesbesoldungsgesetz von Rheinland-Pfalz (LBesG NRW): § 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 624) geändert worden ist, außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Red 20230901