Brandenburg: Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG)

 

Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

(1) Erhalten Beamtinnen, Beamte, Richterinnen oder Richter Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Das für das Besoldungsrecht zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Näheres im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Mitglied der Landesregierung zu regeln. Das jeweils fachlich zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht zuständigen Mitglied der Landesregierung für die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Näheres zu regeln.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230827

mehr zu: Brandenburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024