Brandenburg: Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 40a Familiensonderzuschlag

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG)

 

Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 40a Familiensonderzuschlag

 

Abschnitt 3
Familienzuschlag

§ 40a Familiensonderzuschlag

(1) Empfängerinnen und Empfängern von Dienstbezügen, die Anspruch auf den Familienzuschlag nach § 40 Absatz 1 haben, wird ein Familiensonderzuschlag nach Maßgabe der Anlage 6a gewährt, wenn die Ehegattin oder der Ehegatte, die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner oder der im selben Haushalt lebende andere Elternteil der zu berücksichtigenden Kinder nicht über

1. ein monatliches Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen im Sinne des § 74 Absatz 5 des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mindestens in Höhe des Höchstbetrages einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder
2. ein aufaddiertes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben im Kalenderjahr in Höhe mindestens des Zwölffachen des Höchstbetrags einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch verfügt.

(2) Der Betrag des Familiensonderzuschlags vermindert sich um den Betrag der gewährten Amts- oder Stellenzulagen mit Ausnahme der allgemeinen Stellenzulage sowie um den Betrag der Ausgleichszulagen, die wegen Wegfalls oder Verminderung von Dienstbezügen gewährt werden.

(3) Das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist durch die Anspruchsberechtigten nachzuweisen.

(4) § 40 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230827

mehr zu: Brandenburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024