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Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 313) geändert.
Inhaltsübersicht:
Teil 2 Grundbezüge
Abschnitt 1 Vorschriften für Beamte und Beamtinnen der Besoldungsordnungen A und B
Art. 32 Grundgehaltssätze
Die Beträge der aufsteigenden Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung A sowie der festen Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung B sind in Anlage 3 ausgewiesen.
Red 20230822