Niedersachsen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 57 Grundsatz

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG)

 

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 57 Grundsatz

 

§ 57 Grundsatz

(1) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge.

(2) Anwärterbezüge sind der Anwärtergrundbetrag und der Anwärtersonderzuschlag. Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt; jährliche Sonderzahlungen können nach den landesgesetzlichen Vorschriften gewährt werden. Zulagen und Vergütungen werden nur gewährt, wenn dies gesetzlich besonders bestimmt ist.

(3) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland erhalten zusätzlich Bezüge entsprechend der Auslandsbesoldung nach § 56. Der Berechnung des Mietzuschusses sind der Anwärtergrundbetrag (§ 58), der Familienzuschlag der Stufe 1 und der Anwärtersonderzuschlag (§ 59) zugrunde zu legen. Für die entsprechende Anwendung des § 54 Abs. 1 Satz 3 BBesG ist die Besoldungsgruppe des Einstiegsamtes maßgebend, das der Beamtin oder dem Beamten unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes verliehen werden soll.

(4) 1Absatz 3 gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, die bei einer von ihnen selbst gewählten Stelle im Ausland ausgebildet werden. 2Diese Beamtinnen und Beamten erhalten lediglich einen Kaufkraftausgleich in entsprechender Anwendung des § 55 BBesG mit der Maßgabe, dass mindestens die Bezüge nach Absatz 2 verbleiben.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230904

mehr zu: Niedersachsen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024