Thüringen: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG): § 65a Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Thüringen (ThürBesG)


Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG): § 65a Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes

 

Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 65a Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes

(1) Beamten der Besoldungsgruppe A 6, die am Tag vor der Überleitung nach § 53 Abs. 2 des Thüringer Laufbahngesetzes (ThürLaufbG) eine Amtszulage erhalten haben, wird diese weitergewährt. Die Amtszulage erhöht oder vermindert sich um die Anpassungen der Besoldung nach § 14.

(2) Beamte, die nach § 53 Abs. 2 ThürLaufbG übergeleitet werden und deren Dienstbezüge sich dadurch vermindern, erhalten eine Ausgleichszahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages zu den Bezügen, die ihnen am Tag vor der Überleitung zugestanden haben. Die Ausgleichszulage ist ruhegehaltfähig, soweit sie ruhegehaltfähige Bezüge ausgleicht.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230907

mehr zu: Thüringen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024