Besoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V): § 74 Andere Zulagen, Vergütungen und sonstige Zuschläge

 

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Besoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V): § 74 Andere Zulagen, Vergütungen und sonstige Zuschläge

 

Abschnitt IV
Zulagen, Vergütungen, sonstige Zuschläge
Unterabschnitt 4
Andere Zulagen, Vergütungen und sonstige Zuschläge

§ 74 Andere Zulagen, Vergütungen und sonstige Zuschläge

Andere als die in diesem Abschnitt geregelten Zulagen, Vergütungen und sonstigen Zuschläge dürfen nur gewährt werden, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bleiben unberührt.


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Red 20230904

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