OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V)
Besoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V): § 82 Jährliche Sonderzahlung
Abschnitt VII
Jährliche Sonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und sonstige Zuwendungen
§ 82 Jährliche Sonderzahlung
Die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung ist gesetzlich zu regeln.
Red 20230904